Die Europäische Behörde für Arzneimittelqualität EDQM mit Sitz in Straßburg informierte in ihrer Veröffentlichung Pharmeuropa, Vol. 22 No. 3 über geplante neue Regelungen zur Herstellung von Globuli als Träger homöopathischer Arzneimittel.

Die Bedürfnisse homöopathischer Ärzte und Heilpraktiker, die sich in einem europaweitem Konsensprozess abbilden in den von ECH und ECCH herausgegebenen „Joint Pharmacy Positions“, werden weiterhin ignoriert. Homöopathische Praktiker haben das Bedürfnis, nach den von Hahnemann als Begründer der Homöopathie gegebenen Regeln praktizieren zu können.

Folgende Globuligrößen finden wir in der Primärliteratur:

  1. für C-Potenzen Globuli mit einem Gewicht von ca. 0,3mg1
  2. für Q-Potenzen Globuli mit einem Gewicht von ca. 0,6mg2

Das sind etwa mohnsamengroße Kügelchen, ausreichend groß zur sicheren Handhabung. Kleinere Globuli können durch die im Verhältnis zum Volumen größere Oberfläche gewichtsbezogen mehr aktive Arzneisubstanz aufnehmen als große Globuli. Deshalb schlagen die Verbände vor, auch die geringeren Globuligrößen in die Arzneibücher aufzunehmen. In den neuen Regelungen der EDQM fehlen diese.

Wir stellen fest, dass deutsche und europäische Behörden vorwiegend mit den Herstellern kommunizieren. Die eigentlich Betroffenen, nämlich Patienten und Anwender, werden bei Qualitätsfragen homöopathischer Arzneimittel in der Regel kaltgestellt. Wie schon bei den Anwendervorschlägen zum Homöopathischen Arzneibuch HAB. Homöopathischen Ärzten und Heilpraktikern bleibt die Möglichkeit, Arzneien solcher Hersteller zu verschreiben, die sich im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten an den Bedürfnissen der Homöopathie und der Anwender orientieren.

C. Classen

1 – Hahnemann S., Die Chronischen Krankheiten Bd. 1, S. 188
2 – Hahnemann S., Organon der Heilkunst 6. Auflage, § 270 4. Anm.