Im Jahre 2014 setzte die nunmehr 16. Novellierung des Arzneimittelgesetzes den Trend der Anpassung an europäische Richtlinien fort. Erhöht wurden insbesondere die Anforderungen an die systematische Beobachtung möglicher Nebenwirkungen in der Praxis. Das ist sinnvoll bei allen Arzneimitteln, die dem Prinzip nach auch Gifte sein können, doch sicher nicht für hoch potenzierte homöopathische Arzneimittel. Diese werden jedoch den gleichen bürokratischen Regelungen unterzogen. Patienten werden verunsichert durch Warnhinweise zur Anwendung bestimmter homöopathischer Arzneimittel bei Kindern und durch Aufforderungen zur Meldung von Nebenwirkungen. — Der beschriebene Trend setzt sich seither (2017…) allgemein fort.